Abzugsfähigkeit von Spenden

Wie kann Ihre Spende geltend gemacht werden?

Gemäß § 10b Abs. 1 Einkommenssteuergesetz können Spenden an die Deutsche KindergeldStiftung bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Spenders steuermindernd geltend machen. Soweit Spenden diesen Höchstbetrag überschreiten, können sie vorgetragen und in den Folgejahren genutzt werden. Bei Beträgen bis 200 € ist der Zahlungsbeleg (Kontoauszug etc.) zur Vorlage beim Finanzamt ausreichend. Wir stellen Ihnen dennoch für jede Spende eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) aus.

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