Zweck

Was wir gerne ermöglichen möchten:

Wir wollen mit den Spenden und Erträgen neue Projekte zur Förderung der Integration in Bremen ermöglichen. Bereits in einem Stadtteil erfolgreich etablierte Projekte sollen mit unserer Hilfe auch in anderen Stadtteilen gegründet, aufgebaut und unterhalten werden. Wir sprechen Initiativen an, die Kindern und Jugendlichen im Land Bremen durch Förderung in den Bereichen Sport, Sprache und Bildung den Weg in die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.

Die Träger dieser Projekte und Initiativen müssen selbst als gemeinnützig anerkannt sein.

In unserer Satzung schreiben wir:
„Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) zur Förderung oder zur Verwirklichung steuerbegünstigter und gemeinnütziger Zwecke im Sinne von § 52 I AO, nämlich die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie die Förderung des Sports. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die bundesweite Förderung von als gemeinnützig und steuerbegünstigt im Sinne der Abgabenordnung anerkannter Initiativen, Einrichtungen und Projekte zur Verbesserung von Ausbildung, Integration und individueller Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen in den Bereichen Bildung und Sport. Dies wird erreicht durch die Unterstützung lokaler gemeinnütziger und im Sinne der Abgabenordnung steuerbegünstigter Initiativen und/oder Projekte, die dem Stiftungszweck entsprechend tätig sind. Durch regelmäßige Überprüfung der Zuwendungsempfänger wird die satzungsgemäße und effiziente Mittelverwendung abgesichert. Darüber hinaus initiiert die Deutsche KindergeldStiftung neue Projekte zur Verbesserung von Ausbildung und Integration.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.“

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