Anerkannt gemeinnützig

Die Deutsche KindergeldStiftung ist vom Finanzamt Bremen-Mitte als gemeinnützig und förderungswürdig anerkannt. Daher kann das Engagement für die Stiftung mit erheblichen steuerlichen Vorteilen verbunden sein. Denn Zuwendungen (also Spenden und/oder Zustiftungen) an gemeinnützige Stiftungen können gegen Vorlage einer Zuwendungsbestätigung als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Seit dem 1.1.2007 haben sich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Stifter und Stiftungen erheblich verbessert.

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